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Mit dem Beitritt Polens zum Schengen-Raum hat sich die Möglichkeit der Verfolgung von Straftätern über die Oder und die Neiße eröffnet. Allein im Jahr 2015 haben die deutschen Polizeibeamten 53 inländische Verfolgungsfahrten auf dem polnischen Staatsgebiet fortgesetzt. Gleichwohl wirft die Ausübung des Nacheilerechts nach wie vor eine Reihe von rechtlichen Fragen auf, mit denen sich die vor Ort agierenden Bediensteten beim gegenwärtigen Forschungsstand selbst auseinandersetzen müssen. Erfordert die "auslieferungsfähige Straftat" als Nacheilevoraussetzung die Überprüfung der beiderseitigen Strafbarkeit durch die verfolgenden Beamten? Darf die Grenze bei dringendem Tatverdacht überschritten werden oder muss die Tatsache der Tatbegehung offensichtlich sein? Was ist unter dem "Festhalterecht" i.S.v. Art. 41 Abs. 2 lit. b SDÜ zu verstehen? Welche Zwangsmittel und auf welche Art und Weise dürfen diese auf dem jeweils fremden Hoheitsgebiet eingesetzt werden? Die in dem vorliegenden Tagungsband versammelten Beiträge bieten konkrete Lösungsansätze für diese und weitere Auslegungsprobleme und sollen insoweit die Handhabung des Nacheileinstruments erleichtern.
Kriminalität kennt keine territorialen Grenzen. Kriminelle Einzeltäter und kriminelle Netzwerke sind seit langem auf Internationalität ausgerichtet. Eine effektive Kriminalitätsbekämpfung durch inländische Polizei- und Justizorgane ist deshalb ohne grenzüberschreitende Informationsgewinnung kaum denkbar. Der vorliegende Tagungsband befasst sich mit den wichtigen Fragen der zwischenstaatlichen polizeilichen Zusammenarbeit am Beispiel Deutschlands und Polens. Eine Vielzahl der Regelungen und insbesondere die Unterschiede in der Auslegung der einschlägigen Vorschriften durch die Behörden beider Nachbarstaaten sowie bestehende Systemunterschiede hinsichtlich der Kompetenzverteilung zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft erschweren die Gewinnung von Informationen sowie ihre Verwertung als Beweismittel in einem nationalen Strafverfahren. Die versammelten Beiträge gehen vertieft auf die skizzierten Probleme ein, enthalten ferner Vorschläge für die Auslegung der einschlägigen Vorschriften und bieten Ansatzpunkte für eine weitere wissenschaftliche Diskussion.
Aleksandra Ligocka untersucht den Rechtsrahmen fur eine polizeiliche Verfolgung uber die deutsch-polnische Grenze und liefert im Ergebnis Antworten auf folgende vier Fragen: Unter welchen Bedingungen durfen die im Inland nacheilenden Polizeibeamten die Grenze uberschreiten? Uber welche Befugnisse verfugen sie auf dem fremden Hoheitsgebiet und auf welche Art und Weise durfen diese Befugnisse ausgeubt werden? Welche Rolle kommt den Beamten des Gebietsstaates im Zusammenhang mit den Verfolgungsmassnahmen auslandischer Hoheitstrager zu?Die Autorin liefert konkrete Losungsansatze fur die auftauchenden Auslegungsprobleme, zeigt die Mangel der bestehenden Regelung auf und formuliert Verbesserungsvorschlage. Die so gewonnenen Erkenntnisse weisen eine unionsweite Dimension auf und konnen fur das Nacheilen uber Grenzen der anderen Schengen-Staaten fruchtbar gemacht werden.
Das vorliegende Buch widmet sich der Beihilfezurechnungsproblematik und entwickelt mit dem Begriff der „Haupttatplanmodifikation“ eine originelle Idee zu Strafgrund sowie Grenzen der Beihilfe, um normale sowie neutrale Hilfehandlungen einheitlich zu bewerten. Die neutrale Beihilfe ist im Untersuchungsergebnis ein paradoxes Konzept, das in der Wirtschaftsstrafrechtspraxis häufig als Schutzschirm dient und die weitere Begründung oder Auseinandersetzung mit schwierigen wirtschaftsstrafrechtlichen Problemen vermeidet. Zusammenfassend stellt der hier vertretene Ansatz eine geeignete neue Struktur für Wissenschaft und Praxis zur Zurechnung bei der Beihilfe dar.
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